Rechtliche Informationen zu Volumenlizenzen

Was ist eine Volumenlizenz?

Im Rahmen von Volumenlizenzverträgen kaufen Unternehmen mehrere Lizenzen, für die sie einen Downloadlink erhalten. Die Software wird dann auf der entsprechenden Anzahl an Rechnern installiert. Pro Lizenz kann man einen Rechner lizensieren. Zu beachten ist, dass bei Volumenlizenzen, im Gegensatz zu einer Einzelplatzlizenz (z.B. OEM), meistens kein Benutzerhandbuch oder andere Verpackungsgegenstände mitgeliefert werden.

Dürfen Volumenlizenzen aufgespaltet werden?

Ja, Volumenlizenzen dürfen aufgespalten werden und einzeln an verschiedene Käufer weiterverkauft werden. Der BGH (Bundesgerichtshof) bestätigte im Dezember 2014 die Frankfurter OLG-Entscheidung vom Dezember 2012 in allen Punkten. Diese besagt eindeutig, dass der Weiterverkauf von einzelnen Lizenzen, die ursprünglich im Rahmen eines Volumenlizenzvertrags erworben wurden, „nicht zu der Annahme (führt), dass hier eine unzulässige Aufspaltung erfolgte.“ Das Aufspaltungsverbot des EuGH beziehe sich nur auf die „abweichende Sachverhaltskonstellation“ von Client Server-Lizenzen. Zusätzlich urteilte das OLG, der Verkäufer dürfe zum Weiterverkauf von Software „eine Vervielfältigungshandlung vornehmen, d.h. einen Datenträger brennen“, um zuvor online erworbene Software weiterzuverkaufen.

 

Die Richter widersprachen dabei auch dem Standard-Argument der Hersteller, bei Volumenlizenzen handele es sich nur um eine einzige Lizenz, weil auch nur eine Seriennummer vergeben worden sei: Dies „wirkt sich auf die Zahl der gegenständlichen Lizenzen nicht aus“, so das Urteil. „Die Klägervertreter haben selbst die Seriennummer als notwendigen ‚Schlüssel zur Installation‘ umschrieben. Unstreitig konnte jedoch an (mehreren) eigenständigen Arbeitsplätzen die Software installiert werden.“

Darf ich als Privatkunde Volumenlizenzen erwerben?

Ja Sie können als Privat- und Geschäftskunde legal gebrauchte Volumenlizenzen erwerben. Das Aufspaltungsverbot erlischt mit dem Erstverkauf. Gebrauchte Volumenlizenzen können Sie somit legal einzeln erwerben.

Gibt es eine richterliches Urteil?

Ja, es existieren mehrere richterliche Urteile, welche den Verkauf von gebrauchten Volumenlizenzen erlauben. Unter anderem auch vom höchsten europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Urteil C-128:11.pdf
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Darf online übertragene Software gebraucht gehandelt werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits am 3. Juli 2012 entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software unabhängig von ihrem Vertriebsweg gilt. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft“, wenn er es zum ersten Mal in der EU verkauft hat. Der EuGH betonte: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.“ Der neue Eigentümer kann es frei weiterverkaufen.

Darauf aufbauend verfügte der EuGH, dass bei online übertragenen Lizenzen der Zweiterwerber die Software beim Hersteller sogar erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Das bedeutet, der Gebraucht-Käufer hat auch Anspruch auf Updates für seine Software.